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AGB

AGB Swissnet Germany:

  • 1 Vertragsgegenstand

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen swissnet GmbH und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

  • 2 Angebot / Vertragsabschluss

Die Angebote von swissnet GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders angegeben, hält sich swissnet GmbH an die in seinen schriftlichen Angeboten enthaltenen Preisen für 1 Werktag, ab deren Datum gebunden. Der Vertrag zwischen swissnet GmbH und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt.

  • 3 Preise und Zahlungen

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese ergeben sich aus der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung und sind, soweit nicht in der Bestätigung festgelegt, in unserer jeweils aktuellen Preisliste für Dienstleistungen festgehalten. 

3.2 Die Preise verstehen sich, soweit in der Auftrags- oder Bestellbestätigung nicht anders angegeben, unverpackt. 

3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen, auch soweit es sich um Vorauszahlungsrechnungen handelt, sind zahlbar gemäß dem angegebenen Zahlungsziel oder wenn das Zahlungsziel nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. 

3.4 Fehlersuchzeiten soweit es sich nicht um gesetzliche Gewährleistungserfüllung handelt sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen. 

  • 4 Installationsleistungen

Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch swissnet GmbH.

  • 5 Reparatur- und Wartungsleistungen

Für die Leistungen von swissnet GmbH sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen -unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten.

Der aktuelle Technikerstundensatz beträgt 110,00 € netto – Stand 01.2022

Für Anfahrtskosten berechnen wir 1 km = 1,00 € netto pro angefangenen Kilometer) .

Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von swissnet GmbH nicht zu vertreten ist. swissnet GmbH kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn – der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt – ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist

der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und/oder keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat

der Auftrag storniert wurde und swissnet GmbH bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von swissnet GmbH zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet swissnet GmbH, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von swissnet GmbH beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt swissnet GmbH keine Haftung.

  • 6 Beratungsleistungen, Schulungen, Einweisung

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. swissnet GmbH hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei swissnet GmbH zustande.

  • 7 Lieferung

Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers. Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen. Lieferungen erfolgen sofern nicht anders vereinbart ab Werk (EXW).

  • 8 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 16 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg und Garantieurkunde mit vorgelegt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.

  • 9 Preise

swissnet GmbH hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 7 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei einer nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.

  • 10 Zahlungspflichten

Zahlungen an swissnet GmbH sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, im Voraus fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

  • 11 Informationspflichten

Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten swissnet GmbH mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann swissnet GmbH vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.

  • 12 Haftungsausschluss

swissnet GmbH weist ausdrücklich auf die Pflicht des Kunden hin alle Daten zu sichern und zu schützen. Es wird keine Gewähr für die Daten des Kunden übernommen und keinesfalls wird für den Verlust von Daten eine Haftung übernommen, weder bei Fehlfunktionen eines durch swissnet GmbH empfohlenen oder installierten Systems oder Programms, noch durch Schäden, die durch Handlungen von swissnet GmbH (z. B. Reparatur, Wartung. etc.) an den Daten verursacht werden. Ausgeschlossen sind des Weiteren alle Ansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Servicearbeiten, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens swissnet GmbH vorliegt. Neben den o. a. Bedingungen gelten für Software, die durch swissnet GmbH installiert wird, folgende Bedingungen: swissnet GmbH leistet keine Gewähr für die Funktion und Mängelfreiheit von Software. Jegliche Software wird nur auf Verlagen des Kunden installiert. Der Besitz gültiger Lizenzen wird vorausgesetzt.

  • 13 Eigentumsvorbehalt

swissnet GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist swissnet GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von swissnet GmbH beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich swissnet GmbH davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von swissnet GmbH zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von swissnet GmbH hinzuweisen.

  • 14 Schadenersatz

Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlicher Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

  • 15 Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber swissnet GmbH dafür, dass er die von swissnet GmbH geprüften Daten und etwaige zugrundeliegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten swissnet GmbH im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. swissnet GmbH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. swissnet GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben wird, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.

  • 16 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen swissnet GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von swissnet GmbH Gerichtsstand. swissnet GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von swissnet GmbH Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

swissnet ICT GmbH
Stuttgarterstr. 74

D-72555 Metzingen

Stand 06.2022

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